Patienteninfo

 

Patienten mit Unfall- oder Krankenversicherung

Nachdem Ihr Arzt Ihnen Physiotherapie verschrieben hat, melden Sie sich bei uns für einen Termin.

Ihre Behandlungsserie von maximal 9 Sitzungen wird von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Unfallversicherung getragen. Am Ende dieser Serie senden wir die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse bzw. Unfallversicherung, Sie erhalten nach einer gewissen Zeit die Abrechnung Ihrer Krankenkasse für den Selbstbehalt.

 

Weiterbehandlung

Wenn sich zeigt, dass 9 Behandlungen nicht genügen, werden wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arzt, die Weiterführung der Therapie  abklären. Je nach Situation können auch wir diese Aufgabe für Sie übernehmen. Ihr Arzt wird bei Einverständnis zur Weiterführung eine neue Verordnung ausstellen und wir stellen bei Ihrer Versicherung ein Gesuch um Kostengutsprache. Ist diese bewilligt, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die zweite Serie. Für weitere Serien gilt dasselbe Verfahren.

 

Qualifikation

In der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus jederzeit selbst entscheiden dürfen, wo Sie sich behandeln lassen wollen. Das gilt auch, wenn Ihr Arzt Sie explizit an einen bestimmten Therapeuten verwiesen hat (etwa mit einer auf der Verordnung vorgedruckten Adresse). Selbst wenn Sie die Therapie bereits begonnen haben, können Sie jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.

 

Entscheiden Sie sich für unsere Praxis, so wird Sie Ihr Arzt gerne an uns überweisen. Diese Überweisung ist gleichzeitig ein Güte- und Qualitätssiegel – denn Ihr Arzt arbeitet nur mit qualifizierten Fachpersonen zusammen.

 

Schweigepflicht

Physiotherapeuten unterstehen der Schweigepflicht über alles, was Ihnen im Rahmen der Behandlung anvertraut wird – wenn also Versicherungen oder Behörden Auskünfte über die Behandlung oder über den Patienten verlangen, ist für jegliche Auskunft Ihre Erlaubnis notwendig. Gegenüber dem überweisenden Arzt ist diese Schweigepflicht aufgehoben.

Alle unsere Patienten können jederzeit die eigenen Berichte und Behandlungsunterlagen einsehen – Offenheit ist die Grundlage des Vertrauens.

 

Honorar

Wir rechnen unsere Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Unfallversicherung ab.

 

Behandlung ohne ärztliche Verordnung

Wir behandeln auch ohne ärztliche Verordnung. In diesem Fall geht die Rechnung an Sie Privat, und wird nicht von der Krankenkasse oder Unfallversicherung übernommen.

 

 

 

 

Jan Keuning, Osteopathie & Hypnose

 Friedenstrasse 8  |  9320 Arbon  |  071 521 47 60

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